Samstag 11. Februar 2012
380-kV-Freitleitung | 11.04.2008

Erster Abschnitt der 380-kV-Freileitung

Labg. Heidi Reiter: Nach dem "Ja" des Bundesumweltsenates für den ersten Abschnitt muss Salzburg in die Offensive gehen
Dies wäre zum Beispiel durch eine Novellierung des Raumordnungsgesetzes möglich. Konkret sollen im ROG die vorgeschriebenen Abstände zu Hochspannungsleitungen von derzeit 70 Metern auf mindestens 270 Metern erhöht werden.
Wo dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, muss verkabelt werden. Landeshauptfrau Burgstaller und Landesrat Eisl haben den Menschen entlang der geplanten Trasse ihre Unterstützung zugesagt. Mit der Novellierung des ROG können sie ihr Versprechen einlösen.

Niedersachsen schreibt die Erdverkabelung von 380-kV-Leitungen überall dort vor, wo Einzelhäuser näher als 200 Meter und Ortschaften näher als 400 Meter an der Leitung liegen. Ähnliches sollte wohl auch hierzulande möglich sein. Denn das niedersächsische Beispiel ist auf Salzburg übertragbar, allerdings mit einer kleinen Ausweitung: Basierend auf Gutachten von Elektro-Smog-Experten wie dem Salzburger Umweltmediziner Gerd Oberfeld sollte der Mindestabstand zu Einzelhäusern nicht 200, sondern 270 Meter betragen.

Die Landesregierung hat die Verantwortung und sie hat auch die Möglichkeiten, die Pläne des Verbundes in eine Richtung zu lenken, wo dem Gesundheitsschutz der Betroffenen Rechnung getragen wird. Das Raumordnungsgesetz eröffnet hier breiten Spielraum, der von SPÖ und ÖVP nur genutzt werden muss. 
Ich erwarte mir, dass bei der Novelle des Gesetzes ein ausreichend großer Abstand zu den Freileitungen verankert wird. Das sind Landeshauptfrau Burgstaller und Landesrat Eisl den Menschen nach all den großen Versprechen schuldig!
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