Donnerstag 23. Februar 2012

Grüne Wirtschaft bringt zwei Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof ein

Wenn der ÖVP-Wirtschaftsbund von Demokratie nichts wissen will, muss das Höchstgericht entscheiden!

Die Grüne Wirtschaft war der Sieger der Wirtschaftskammerwahl 2010. Trotzdem haben wir gleich danach auf Reformen des äußerst undemokratischen Wahlrechts gedrängt. In einer eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe aller Kammerfraktionen haben wir uns für mehr Demokratie »in die Schlacht geworfen«:



Gleiches Recht für alle!

Jede/r Unternehmer/in in Österreich ist per Gesetz Pflichtmitglied der Wirtschaftskammer – dennoch dürfen nur EU-BürgerInnen und Angehörige einiger weniger Drittstaaten, denen das Kammerpräsidium das passive Wahlrecht einräumt, zu FunktionärInnen gewählt werden.

Demnach können z.B. Mexikanerinnen und Serben die Interessen ihrer Fachgruppenmitglieder vertreten – nicht jedoch Türkinnen oder US-Amerikaner. Daher durfte bei der letzten Wahl absurder Weise ein Vorarlberger Finanzdienstleister mit türkischer Staatsbürgerschaft nicht für die Grüne Wirtschaft kandidieren.

Dagegen haben wir zuerst kammerintern Beschwerde eingelegt, dann die Angelegenheit in den Fraktionsverhandlungen thematisiert. Leider vergeblich! Vor wenigen Wochen haben wir eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof eingebracht. Und wir sind zuversichtlich, dass uns das Höchstgericht recht geben wird. Jedes Pflichtmitglied muss wählen und gewählt werden können! Ausnahmslos!


» Original der VfGH-Beschwerde Ausländer-Wahlrecht




Jede Stimme muss gleich viel zählen!

Auch eine zweite Beschwerde liegt mittlerweile beim Höchstgericht: Bei Wirtschaftskammerwahlen gibt es ja nur »Urwahlen« auf Fachgruppenebene. Alle anderen Besetzungen, vor allem die Beschickung des Wirtschaftsparlaments, erfolgen nur noch auf Basis einer komplizierten Hochrechnung der Mandatsergebnisse.

Dabei kommt es zu extremen Verzerrungen. Kein Wunder, bei derart seltsamen Kammerstrukturen! So stehen rein rechnerisch etwa hinter jedem Mandat der Wiener Taxifahrer-Fachgruppe 109 Wahlberechtigte, während bei den Wiener Seilbahnen das einzige Unternehmen mit seiner Stimme das einzige Mandat »erobert«. In der Folge werden beide Mandate für die Besetzung weiterer Gremien gleichwertig hochgerechnet.

Aber auch andere Wahlergebnisse verzerren absurd: So hat die Grüne Wirtschaft bei den Berufsfotografen in Vorarlberg für 7 Stimmen 4 Mandate erhalten, bei den Gewerblichen Dienstleistern in NÖ reichten 320 Stimmen gerade mal für 3 Mandate, für 75 Stimmen in der steirischen Gastronomie gab es kein einziges Mandat. Dass also die Stimme eines gewerblichen Dienstleisters in Niederösterreich 61-mal weniger wert ist als die eines Vorarlberger Berufsfotografen und die steirischen Gastronomie Stimmen gleich ganz verloren gehen, lässt sich unserer Meinung nach mit dem Verhältniswahlrecht nicht in Einklang bringen und ist glatt verfassungswidrig.

Unsere Juristen sehen das auch so, weshalb wir mit Spannung auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes warten. Im Extremfall wird das gesamte Wahlergebnis aufgehoben, aber genauso zufrieden sind wir, wenn das Höchstgericht eine Änderung des absolut unfairen Kammerwahlrechts verlangt.


» Original der VfGH-Beschwerde Wahlarithmetik

» Beispiele und Grafiken


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