Samstag 11. Februar 2012
Entlastungsvorschlag Nr. 8

Bildungsfreibetrag für Selbstständige

Lebensbegleitendes Lernen ist ein wichtiger Schlüssel
für den wirtschaftlichen Erfolg. Doch für jede/n Ein-Personen-Unternehmer/in bedeutet eine Fortbildung Zeit- und Einkommensverlust. Investitionen in die berufliche Weiterbildung sollen deshalb in doppelter Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, um neben den tatsächlichen Kosten auch den für die Fortbildung notwendigen Zeitaufwand (Einkommens-

verlust) zu berücksichtigen.

 

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