Entlastungsvorschlag Nr. 7
Einführung eines degressiven Abschreibemodells
Investitionen sollen wahlweise bereits im ersten Jahr
zu 50% abgeschrieben werden können. Das würde den Wertverlust von Anlagegütern besser berücksichtigen und Investitionen besser planbar machen.
(Diese Maßnahme könnte zur Ankurbelung von Investitionen gezielt nach dem nächsten Konjunktur-
einbruch eingesetzt werden, sollte aber schon jetzt
in die Steuerreform integriert werden.)
Hinweis: Diese Forderung wurde durch die Steuerreform 2009 teilweise verwirklicht.