Samstag 11. Februar 2012
Entlastungsvorschlag Nr. 7

Einführung eines degressiven Abschreibemodells

Investitionen sollen wahlweise bereits im ersten Jahr

zu 50% abgeschrieben werden können. Das würde den Wertverlust von Anlagegütern besser berücksichtigen und Investitionen besser planbar machen.

(Diese Maßnahme könnte zur Ankurbelung von Investitionen gezielt nach dem nächsten Konjunktur-

einbruch eingesetzt werden, sollte aber schon jetzt

in die Steuerreform integriert werden.)

 

Hinweis: Diese Forderung wurde durch die Steuerreform 2009 teilweise verwirklicht.

 

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