Entlastungsvorschlag Nr. 5
Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
Die seit zwei Jahrzehnten praktisch unverändert
geltende Grenze von 400 Euro entspricht seit langem
nicht mehr der Realität. Eine Anhebung auf 1.500 Euro
würde auch zu einer bürokratischen Entlastung
der Kleinstbetriebe führen.