Samstag 11. Februar 2012
Entlastungsvorschlag Nr. 4

Pauschalierung der Absetzbarkeit des Arbeits-

zimmers im Wohnungsverband

KleinstunternehmerInnen, die kein Büro (Geschäft, Werkstatt, Lager) betreiben, sollen unabhängig vom Nachweis der tatsächlichen Existenz eines nur für diesen Zweck verwendeten Arbeitszimmers unbürokratisch einen Pauschalbetrag absetzen können, der die anteiligen Miet-, Betriebs- und Energiekosten ihres

Arbeitsplatzes berücksichtigt.

 

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