Entlastungsvorschlag Nr. 4
Pauschalierung der Absetzbarkeit des Arbeits-
zimmers im Wohnungsverband
KleinstunternehmerInnen, die kein Büro (Geschäft, Werkstatt, Lager) betreiben, sollen unabhängig vom Nachweis der tatsächlichen Existenz eines nur für diesen Zweck verwendeten Arbeitszimmers unbürokratisch einen Pauschalbetrag absetzen können, der die anteiligen Miet-, Betriebs- und Energiekosten ihres
Arbeitsplatzes berücksichtigt.