Entlastungsvorschlag Nr. 3
Erleichterung der Anstellung des/der ersten Mitarbeiter/in
Um Ein-Personen-Unternehmen (EPU) den Schritt
zum »ZweiPU« zu erleichtern, erscheint ein Paket aus mehreren Maßnahmen sinnvoll:
- Drastische Vereinfachung der Lohn- und Gehaltsabrechnung (z.B. durch Zusammenfassung aller SV-Abgaben zu einer einheitlichen Sozialversicherungsabgabe)
- NEUFÖG-Lohnnebenkostenbefreiung nicht
ab Betriebsgründung sondern ab Einstellung
des/der ersten Mitarbeiter/in - Großzügige Anhebung des seit zwei
Jahrzehnten unveränderten Freibetrags für
lohnabhängige Abgaben
(Familienlastenausgleichsgesetz §41)