Samstag 11. Februar 2012
Entlastungsvorschlag Nr. 1

Einkommensteuer senken

Die Beseitigung der Diskriminierung der Gewerbe-

treibenden beim Lohn- und Einkommensteuertarif (fehlende Sechstelbegünstigung) und damit eine deutliche Entlastung des Faktors Arbeit im Bereich des Mittelstandes wäre eine wichtige Entlastungsmaßnahme im Zuge der kommenden Steuerreform. Dazu müsste
die Steuerbelastung der Selbstständigen durch eine Herabsetzung der Einkommensteuertarife auf das effektive Lohnsteuerniveau gesenkt werden.
Dann würde auch der der Spitzensteuersatz wie bei
den Unselbstständigen statt 50% nur mehr
43,71% betragen.

 

Mindestens ebenso so wichtig wäre es jedoch,
den sehr hohen Eingangssteuersatz von derzeit 38,33% deutlich abzusenken und auch Reformen bei den Sozialversicherungsbeiträgen durchzuführen.

Für viele gering verdienende Ein-Personen-UnternehmerInnen ist nicht die Steuer, sondern die Sozialversicherung das Problem. Vor einer Ausweitung der Sechstelbegünstigung auf Selbstständige, wäre daher zu prüfen, ob nicht dasselbe Entlastungsvolumen zur Finanzierung eines Freibetrags in der Sozialversicherung verwendet werden sollte.

 

Hinweis: Diese Forderung wurde durch die Steuerreform 2009 teilweise verwirklicht.

 

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