Gewerberecht | 10.10.2009
Ein undurchsichtiger Verein verschickt Mahnschreiben, droht mit Klagen und fordert zur Zahlung von 2245 Euro auf.
Kurier, 10.10.09: Der Malermeister Igor Vukovic hat angeboten, was er nicht hätte anbieten dürfen: Das Aufstellen von Rigipswänden erfordert einen eigenen Gewerbeschein, es sei denn, man beauftragt dafür ein dazu befugtes Sub-Unternehmen. Nur wenige Tage nach schriftlicher Angebotslegung erhielt der Maler ein Mahnschreiben.