Mit Einführung des Heilmasseurgesetzes im Jahr 2003 wurde der MasseurInnenberuf in zwei Berufsbilder aufgesplittert - dem gewerblichen Masseur und dem damals neu geschaffenen Berufsbild des selbstständigen Heilmasseurs. Gewerbliche MasseurInnen dürfen seitdem nur mehr an „Gesunden" arbeiten, HeilmasseurInnen wiederum dürfen nur „Kranke" und nur auf Zuweisung eines Arztes massieren.
Diese Abhängigkeit von Arztzuweisungen ist ein finanzielles Desaster für die HeilmasseurInnen: „Die heimischen Ärzte überweisen ihre Patienten nämlich kaum an Heilmasseure, sondern an Physiotherapeuten", sagte Theresia Hedwig Maier, stellvertretende Innungsmeisterin der gewerblichen Masseure und Mandatarin der Grünen Wirtschaft in Tirol.
Existenz bedrohend ist das Gesetz für die rund 5000 gewerblichen MasseurInnen in Österreich: Sie dürfen nur an „Gesunden" arbeiten. „Nur: wer geht schon ohne konkreten gesundheitlichen Anlass zu einem Masseur, " sagt Maier. Das Gesetz kommt damit einem Berufsverbot für gewerbliche Masseure nahe.
Einer kürzlich vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) durchgeführten Studie zufolge lehnen 70 Prozent in der Branche dieses Gesetz und den Ansatz, dass gewerbliche MasseurInnen nur an "Gesunden" und HeilmasseurInnen nur an "Kranken" arbeiten dürfen, als praktisch undurchführbar ab. Nichts desto trotz verteidigen ÖVP-Wirtschaftsbund und der zuständige Bundesinnungsmeister Hermann Talowski das von ihnen initiierte Gesetz vehement und verhindern jegliche Gesetzesreform.
Maier und die Grüne Wirtschaft versuchen seit Jahren an den zuständigen Stellen der Innungsvertretung, Wirtschaftskammer und Wirtschaftsministerium eine Gesetzesänderung zu bewirken: „Der Entschließungsantrag war ein erster Erfolg, wir werden weiter arbeiten bis dieses missglückte Gesetz repariert ist."