„Dieses Heilmasseurgesetz kommt einem Berufsverbot für gewerbliche MasseurInnen nahe, gleichzeitig macht es die HeilmasseurInnen extrem abhängig von den Ärzten", so Hannelore Grubits-Klinger, selbstständige Heilmasseurin und Mandatarin der Grünen Wirtschaft. Der ÖVP-Wirtschaftsbund und der zuständige Bundesinnungsmeister Hermann Talowski verteidigen das Gesetz vehement.
Eine kürzlich vom Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) durchgeführte Studie zeigt jedoch, dass 65 Prozent in der Branche dieses Gesetz und den Ansatz, dass gewerbliche MasseurInnen nur an "Gesunden" und HeilmasseurInnen nur an "Kranken" arbeiten dürfen, als praktisch undurchführbar ablehnen.
HeilmasseurInnen werden von Ärzten kaum beauftragt
Die Abhängigkeit von Arztzuweisung ist ein finanzielles Desaster für die HeilmasseurInnen: „Die heimischen Ärzte überweisen ihre Patienten nämlich kaum an Heilmasseure, sondern an Physiotherapeuten", sagt Grubits-Klinger. Der Heilmasseurin wurde im gesamten Jahr 2008 lediglich ein Patient von einem Arzt zugewiesen. Auch im heurigen Jahr waren es nur zwei Patienten. „Davon kann natürlich kein selbstständiger Heilmasseur leben", so Grubits-Klinger.
Faktisches Berufsverbot für gewerbliche MasseurInnen
Absolut Existenz bedrohend ist das Gesetz für die rund 5000 gewerblichen MasseurInnen in Österreich: Sie dürfen nur an „Gesunden" arbeiten. „Nur: wer geht schon zu einem Masseur, wenn er/sie keine Probleme hat", sagt Theresia Hedwig Maier, stellvertretende Innungsmeisterin der gewerblichen Masseure und Mandatarin der Grünen Wirtschaft. „Das derzeitige Gesetz kommt damit einem Berufsverbot für gewerbliche MasseurInnen sehr nahe."
Gewerbliche MasseurInnen haben noch bis Jahresende die Möglichkeit, sich kosten- und zeitaufwändig zum Heilmasseur „aufschulen" zu lassen, um dann - wie vor der Gesetzesänderung - wieder an Kranken zu arbeiten. Bundesinnungsmeister Talowski und andere Wirtschaftsbund-Funktionäre - sie haben sich massiv für das Heilmasseurgesetz eingesetzt - verdienen gut an diesen Schulungen, leiten sie doch viele der angebotenen Kurse am WIFI.
Ab Jänner 2010 läuft die gesetzliche Übergangsfrist für Nachschulungen von gewerblichen MasseurInnen für immer aus. „Theoretisch würde dann noch die Möglichkeit bleiben, wie eine 17-Jährige mit der gesamten Ausbildung neu zu beginnen", meint Maier, die auf eine dreißig-jährige Berufserfahrung verweist und seit sechs Jahren ein eigenes Massageinstitut leitet.
Sowohl Maier als auch Grubits-Klinger versuchen seit Jahren, an den zuständigen Stellen der Innungsvertretung, Wirtschaftkammer und Wirtschaftsministerium eine Gesetzesänderung zu bewirken. Bis dato erfolglos. Angesichts der Tatsache, dass 65 Prozent in der Branche das Gesetz ablehnen und sich für eine Zusammenlegung der beiden Berufsbilder aussprechen, werden sie jedoch weiterkämpfen.