Samstag 11. Februar 2012
Gewerberecht | 10.10.2009

Kurier: Gewerbebetriebe in der Rechtsfalle

Ein undurchsichtiger Verein verschickt Mahnschreiben, droht mit Klagen und fordert zur Zahlung von 2245 Euro auf.

Kurier, 10.10.09: Der Malermeister Igor Vukovic hat angeboten, was er nicht hätte anbieten dürfen: Das Aufstellen von Rigipswänden erfordert einen eigenen Gewerbeschein, es sei denn, man beauftragt dafür ein dazu befugtes Sub-Unternehmen. Nur wenige Tage nach schriftlicher Angebotslegung erhielt der Maler ein Mahnschreiben.

Im Auftrag eines "Vereins gegen unlauteren Wettbewerb (UWE)" wurde er vom Wiener Anwalt Hans Harald Lepsinger aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und binnen weniger Tage "die Kosten des Einschreitens" in Höhe von 2244,78 Euro auf das Kanzleikonto zu überweisen. Bei fristgerechter Bezahlung werde von weiteren rechtlichen Schritten Abstand genommen.


Vukovic kam die Sache dubios vor. "Die Rigips-Wände hätte ich ja eh nicht selbst aufgestellt", erklärt er dem KURIER, warum er sich keiner Schuld bewusst ist. Er zahlte nicht und wandte sich an die Wirtschaftskammer. Dort meldeten sich bereits 25 weitere Malerbetriebe, die ebenfalls Abmahnungen samt Zahlungsaufforderungen erhielten. Sie alle wurden auf eine Baustelle eingeladen und erstellten danach Angebote. "Die Betriebe wurden offenbar zu einem rechtswidrigen Verhalten provoziert", vermutet Volker Plass von der Grünen Wirtschaft. Der Verein UWE sei erst vor Kurzem offenbar allein zu diesem zweifelhaften Zwecke gegründet worden.


Sachverhaltsdarstellung
Die Grüne Wirtschaft brachte bei der Rechtsanwaltskammer Wien mittlerweile eine Sachverhaltsdarstellung gegen Anwalt Lepsinger und den Verein UWE ein. Laut OGH sei die Gründung von Vereinen zur Abwicklung derartiger Geschäftsmodelle nicht zulässig. Ferner stelle das reine Anbieten von Leistungen, für die keine Gewerbeberechtigung vorliegt, noch keinen unlauteren Wettbewerb dar. Für die Auftragsabwicklung könne ja ein befugter Sub-Unternehmer beauftragt werden.


Gesetzeskonform
Anwalt Lepsinger gibt auf KURIER-Anfrage an, im Kampf gegen unlauteren Wettbewerb voll gesetzeskonform zu handeln. Er verschicke im Auftrag des Mandanten UWE ja keine Serienbriefe und beziehe sich ausschließlich auf dokumentierte Gesetzesverstöße. "Alle Angeschriebenen haben ihre gewerberechtlichen Befugnisse überschritten." Auch der Einsatz von Lockspitzel sei zulässig, so Lepsinger. Wer die Kosten des Einschreitens nicht zahle, müsse daher mit rechtlichen Schritten rechnen. Bisher sei noch nicht geklagt worden. Lepsinger kündigt an, dass der Verein UWE auch in anderen Branchen gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen wolle.


Schutzverband
Der namensähnliche, durchaus seriös arbeitende Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb wehrt sich seit längerer Zeit gegen diese Art von Abmahnungen, die aus anderen Ländern auf Österreich überschwappen. "Wir halten diese Vorgehensweisen für unrechtmäßig", sagt Geschäftsführer Hannes Seidelberger.


Ob Wirte, die das Rauchverbot nicht so genau nehmen oder Händler, die beim Anbringen von Videokameras nicht alle Vorschriften beachten: Immer mehr Betriebe gerieten ins Visier von Anwälten, die im Auftrag von irgendwelchen Vereinen mit dem Gericht drohen, wenn bestimmte Dinge künftig nicht unterlassen werden. "Ich verstehe nicht, warum unsere Gewerbeordnung so etwas zulässt", sagt Plass.

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