Samstag 11. Februar 2012
Familienpolitik/Kinderbetreuungsgeld | 04.09.2008

ÖVP ignoriert beim einkommensabhängigen Kindergeld 200.000 KleinunternehmerInnen!

Vor allem bei Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen ist faire Einkommensdefinition nötig

„Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist ein Riesenschritt in die richtige Richtung", meint Volker Plass, Bundessprecher der Grünen Wirtschaft. „Einmal mehr hat die ÖVP aber bei ihren Vorschlägen auf die über 200.000 Klein- und Ein-Personen-UnternehmerInnen vergessen. Gerade bei Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen fehlt eine innovative und faire Definition des Einkommens! Zudem sind Unternehmerinnen in der Mutterschutzzeit gegenüber Arbeitnehmerinnen extrem benachteiligt."

 

Derzeit erhalten Selbstständige und ArbeitnehmerInnen nach Ablauf des Mutterschutzes - je nach Bezugsdauer gestaffelt - einen fixen Betrag an Kinderbetreuungsgeld. Der aktuelle Vorstoß für ein einkommensabhängiges Betreuungsgeld lässt vollkommen offen, was bei Selbstständigen künftig als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. „Das Mindeste wäre es, den Durchschnittswert der drei vorangegangenen Jahre heranzuziehen, weil allein ein Zahlungsverzug eines Kunden zu einem Gewinneinbruch im Jahr vor der Geburt und damit zu einer unfair niedrigen Bemessungsgrundlage führen kann. Die ÖVP ist nach wie vor unfähig, die spezifische Lebens- und Arbeitssituation der Klein- und Ein-Personen-UnternehmerInnen zu berücksichtigen", so Plass.

 

„Schlicht geschäftsschädigend ist auch die derzeitige Mutterschutzregelung für Unternehmerinnen", meint Plass. Derzeit wird selbstständigen Frauen acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt das so genannte Wochengeld von 24,78 Euro täglich (monatlich rund 745 Euro) ausbezahlt. Im Gegensatz dazu erhalten Arbeitnehmerinnen 100 Prozent ihres Letztbezuges. Der Anspruch für Selbstständige besteht außerdem nur, wenn die Unternehmerin während dieser Mutterschutzzeit eine betriebsfremde (!) Arbeitskraft im Betrieb einsetzt.

 

Für Plass, selbst Ein-Personen-Unternehmer, ist der Einsatz einer Betriebshilfe für Mikrobetriebe in vielen Branchen aufgrund der fehlenden Detailkenntnisse reine Theorie. Und die Höhe des Wochengeldes sei vor allem im Vergleich zu den Leistungen für Arbeitnehmerinnen absurd niedrig.

 

„Die Geburt eines Kindes darf nicht länger ein unternehmerisches Risiko oder im schlimmsten Fall das Aus eines Mikrobetriebes bedeuten", betont Plass.

Auch die anschließende Doppelbelastung nach dem Wiedereinstieg ins Berufsleben ist gerade für KleinunternehmerInnen gravierend. „Hier muss der Gesetzgeber im Zuge der neuen Flexibilisierung des Betreuungsgeldes unterstützend eingreifen - schließlich sind die KleinunternehmerInnen ja ihrerseits auch eine wichtige Stütze der heimischen Wirtschaft."
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