»Der Wettbewerb am europäischen Strommarkt
wird nicht funktionieren, solange für die Atomwirtschaft andere Spielregeln gelten«, meint Volker Plass, Bundessprecher der Grünen Wirtschaft. »Wir erwarten von WKÖ-Präsident Leitl eine klare Aussage gegen
die marktverzerrenden Milliarden-Subventionen zugunsten der Kernkraftwerksbetreiber. Dadurch werden nicht nur die Ökostrombetriebe sondern alle heimischen Stromerzeuger krass benachteiligt!«
Die Grüne Wirtschaft fordert Wirtschaftskammer
und Industriellenvereinigung auf, die Klimaschutzziele der Europäischen Kommission grundsätzlich zu unterstützen und auch das Ende der Gratiszuteilung von Emissions- zertifikaten zu akzeptieren. Parallel dazu muss die Bundesregierung auf die wettbewerbsverzerrenden Begünstigungen der Kernenergie hingewiesen werden. »Kostenwahrheit und Verursacherprinzip sind marktwirtschaftliche Grundregeln. Christoph Leitl und
Veit Sorger haben in ihrer gemeinsamen Pressekonferenz am Montag die Gelegenheit, der Planwirtschaft am europäischen Strommarkt eine klare Absage zu erteilen und auch ihre eigene kurzsichtige Billigstrom-Strategie endlich über Bord zu werfen«, so Plass.
Marktverzerrungen zugunsten der Atomkraft existieren
in drei wesentlichen Bereichen:
1. Die Betreiber von Kernkraftwerken sind derzeit durch Gemeinschaftsrecht nicht angehalten, während des Betriebs die unabdingbaren Kosten für den Abriss der Kraftwerke anzusparen. So hat beispielsweise das slowakische AKW Bohunice bereits 75 Prozent seiner Lebensdauer erreicht, es sind jedoch erst sechs Prozent der Abrisskosten rückgestellt. Wenn die Differenz nicht umgehend auf die Erzeugungskosten dieses Kraftwerks aufgeschlagen wird, müssen die slowakischen SteuerzahlerInnen oder letztendlich die Europäische Union die Zeche bezahlen.
2. Kernkraftwerke sind Hochrisikoanlagen. Für die Risikoabdeckung durch Versicherungen gelten bislang nur nationale Bestimmungen, die lediglich einen Bruchteil der potenziellen Schadenskosten berücksichtigen.
Müssten die Kraftwerksbetreiber das Risiko eines schweren Unfalls in voller Höhe versichern, würden sich die Erzeugungskosten zumindest verdreifachen. Anders formuliert: Die derzeit nicht bestehende EU-einheitliche Versicherungspflicht bedingt eine marktverzerrende Subventionierung der Kernkraftwerksbetreiber zu
Lasten der UnionsbürgerInnen.
3. Radioaktive Abfälle erfordern eine langfristige Endlagerung. In keinem EU-Mitgliedsstaat gibt es ein Endlager, für das der Nachweis einer absolut sicheren Endlagerung über einen Zeitraum von 1 Million Jahre erbracht wurde. Die Schweiz ist das einzige Land, in dem gegenwärtig ein entsprechendes Verfahren läuft. Die nicht unerheblichen Kosten für die Nachweisführung und die Errichtung eines solchen Endlagers sind ebenfalls
von den Verursachern zu tragen und nicht von
den SteuerzahlerInnen. Dies erfolgt innerhalb der Europäischen Union jedoch uneinheitlich und
ebenfalls marktverzerrend.
Zudem ist aus österreichischer Sicht kritisch
anzumerken, dass das geltende Gemeinschaftsrecht
bei einem Reaktorunfall in einem Mitgliedsstaat
der Union eine Schadensersatzleistung an Österreich
nicht zwingend vorsieht.
»Das ist eine potenzielle Gefahr für den gesamten österreichischen Wirtschaftsstandort. WKÖ-Präsident Leitl muss klarstellen, dass die österreichische Wirtschaft hochsubventionierte Geisterfahrer ohne Sicherheitsgurt nicht akzeptiert«, meint Plass abschließend.