Infolge eines Antrages der Grünen Wirtschaft
setzt sich nun auch die Wirtschaftskammer bei der Bundesregierung für eine Beitragssenkung der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ein, die ab
1. Jänner 2009 in Kraft tritt. Dies wurde im Rahmen der heutigen Sitzung des Wirtschaftsparlaments beschlossen.
Die Grüne Wirtschaft verlangt für einkommens-
schwache KleinunternehmerInnen eine Halbierung der Versicherungsbeiträge von wie geplant sechs auf drei Prozent der Bemessungsgrundlage. Vor dem Hintergrund, dass auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Unselbstständige mit kleinen Einkommen per 1. Juli 2008 deutlich gesenkt werden, ist nach Ansicht der Grünen Wirtschaft ein ähnlicher Schritt für Selbstständige
nur angemessen.
»Kleinst- und Ein-Personen-UnternehmerInnen werden fälschlicherweise oft wie GroßverdienerInnen behandelt, dabei lässt sich deren Einkommenssituation in vielen Fällen durchaus mit der eines Unselbstständigen im niedrigen Einkommensbereich vergleichen«, meint Plass. »Dazu kommt, dass sie keine starke Lobby hinter sich haben und das volle unternehmerische Risiko tragen.«