Also begibt man sich auf die Suche nach einem ordentlichen fahrbaren Untersatz. Der soll nicht zu groß und zu teuer sein, aber doch groß genug, um hin und wieder auch jemanden mitzunehmen oder etwas zu transportieren. Jedenfalls aber muss das Firmenauto bei der knappen Kasse des Ein-Personen-Unternehmers vorsteuerabzugsberechtigt sein - genauso wie jeder Bleistift, jede Rolle Toilettpapier und jede Serviette fürs Büro das bereits ist.
“Und dann bemerkt man schnell: Die Auswahl an in Frage kommender Kraftfahrzeuge ist bescheiden. Genau genommen besteht sie aus Kastenwagen, Kleinlastkraftwagen, Pritschenwagen, Klein-Autobus oder Kleinbus. Im Klartext: Zwischen Autobus und LKW gibt es nichts. Folglich sind die zur Auswahl stehenden KFZ für Kleinstunternehmer entweder unbrauchbar oder überdimensioniert und jedenfalls zu teuer”, meint Christian Schreiter, Landessprecher der Grünen Wirtschaft.
Daher lautet eine Forderung der Grünen Wirtschaft: Vorsteuerabzug auch für klimaschonende Firmenautos. “Die Liste jener Fahrzeuge, für die ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, muss auf alle PKW erweitert werden, die weniger als 120g CO2/km emittieren!” so Schreiter.